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   VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11   

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https://dejure.org/2012,8643
VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11 (https://dejure.org/2012,8643)
VG Aachen, Entscheidung vom 15.02.2012 - 9 K 814/11 (https://dejure.org/2012,8643)
VG Aachen, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 9 K 814/11 (https://dejure.org/2012,8643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsverfügung und Kosten der Ersatzvornahme für die Abfallbeseitigung auf einem Grundstück; Abfallbesitzer bei einer für die Allgemeinheit rechtlich oder tatsächlich frei zugänglichen Grundstücksfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bahn war zur Beseitigung von Abfall verpflichtet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem grundlegenden Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris kann von einem Abfallbesitz nur dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die betreffende Person nicht einmal ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" innehat.
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1968 - I A 1.67 -, Amtliche Entscheidungssammlung Band 29, Seite 52.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - 8 A 4495/04

    Anordnungen gegen den Insolvenzverwalter nach dem BImSchG?

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    Der Auffassung, dass sich die Androhung und Festsetzung durch die Durchführung der Ersatzvornahme, vgl. Verwaltungsgericht München, Urteile vom 8. Oktober 2010 - M 10 K 08.2542 - sowie 16. Dezember 2010 - M 10 K 10.4151 -, beide juris, erledigen, kann nicht gefolgt werden, weil auch die Androhung, vgl. insoweit: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2006 - 8 A 4495/04 -, juris, und die Festsetzung der Ersatzvornahme Voraussetzung für die Festsetzung der Kosten der Ersatzvornahme sind.
  • BVerwG, 20.07.1988 - 7 B 9.88

    Grundstückseigentum - Abfallbesitz - Wilder Müll - Abfallbeseitigung

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    Die von der Antragstellerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1988 (7 B 9.88, juris) besagt nichts Gegenteiliges, sondern stellt ebenfalls darauf ab, ob der Grundstückseigentümer oder -besitzer ein solches Maß an tatsächlicher Sachherrschaft an dem Grundstück und den darauf befindlichen Abfällen hat, dass er die betreffende Fläche dem Zugriff oder Zutritt Dritter nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich entziehen kann.
  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2010 - 16 K 4495/09

    Anordnungsverfügung zur Säuberung des Gehwegs von Gräsern, Wildkräutern, Astwerk

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    vgl. wohl in diesem Sinne: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Dezember 2010 - 16 K 4495/09 -, juris.
  • VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11

    Aachener Abfallstreit: Bahn AG muss ihr Grundstück vom Abfall befreien

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    Die Kammer hat zur Ordnungsverfügung vom 13. April 2011 in ihrem Beschluss vom 10. Mai 2011 - 9 L 165/11 - das Folgende ausgeführt:.
  • VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.4151

    Androhung der Ersatzvornahme; Erledigung durch Durchführung der Ersatzvornahme;

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    Der Auffassung, dass sich die Androhung und Festsetzung durch die Durchführung der Ersatzvornahme, vgl. Verwaltungsgericht München, Urteile vom 8. Oktober 2010 - M 10 K 08.2542 - sowie 16. Dezember 2010 - M 10 K 10.4151 -, beide juris, erledigen, kann nicht gefolgt werden, weil auch die Androhung, vgl. insoweit: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2006 - 8 A 4495/04 -, juris, und die Festsetzung der Ersatzvornahme Voraussetzung für die Festsetzung der Kosten der Ersatzvornahme sind.
  • VG München, 08.10.2010 - M 10 K 08.2542

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung; Androhung der Ersatzvornahme;

    Auszug aus VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
    Der Auffassung, dass sich die Androhung und Festsetzung durch die Durchführung der Ersatzvornahme, vgl. Verwaltungsgericht München, Urteile vom 8. Oktober 2010 - M 10 K 08.2542 - sowie 16. Dezember 2010 - M 10 K 10.4151 -, beide juris, erledigen, kann nicht gefolgt werden, weil auch die Androhung, vgl. insoweit: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2006 - 8 A 4495/04 -, juris, und die Festsetzung der Ersatzvornahme Voraussetzung für die Festsetzung der Kosten der Ersatzvornahme sind.
  • VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11

    Aachener Abfallstreit: Bahn AG muss ihr Grundstück vom Abfall befreien

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 9 K 814/11 erhobenen Klage gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. April 2011 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, hat keinen Erfolg.
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